Häufig gestellte Fragen zur Vignette

Die Vignette ist für alle Autofahrer, die in Österreich die Autobahnen und Schnellstraßen nutzen möchten, Pflicht. Sie bestätigt, dass die Straßenbenutzungsgebühr bezahlt wurde und schützt vor hohen Strafen. In diesem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Vignette – von Kaufmöglichkeiten über Preise bis hin zu Sonderregelungen und Beschwerden. Für weiterführende Informationen empfehlen wir auch unsere Preisseite und Leistungsübersicht.

Informieren Sie sich frühzeitig, denn die richtige Nutzung der Vignette ist entscheidend für eine sorgenfreie Fahrt durch Österreich. Bei Fragen zur Bestellung oder bei Problemen steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung.

Fragen & Antworten

Was ist eine Vignette?

Die Vignette ist eine offizielle Mautmarkierung, die von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) für die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen verlangt wird. Sie dient als Nachweis der Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr und ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Pflicht.

Ohne gültige Vignette drohen hohe Strafen und Ersatzmautzahlungen.

Wo kann ich eine Vignette kaufen?

Vignetten sind in Österreich an vielen Tankstellen, Trafiken (Tabakläden), ASFINAG-Verkaufsstellen, bei Automobilclubs und online über die offizielle ASFINAG-Webseite erhältlich. Auch an vielen Grenzübergängen zu Österreich können Sie Vignetten erwerben.

Die digitale Vignette kann bequem via Internet auf www.asfinag.at gekauft werden.

Was kostet eine Vignette?

Die Preise für Vignetten variieren je nach Gültigkeitsdauer und Fahrzeugkategorie. Für PKW (Kategorie D1) gelten aktuell (2024) folgende Preise:

  • 10-Tages-Vignette: ca. 9,60 EUR
  • 2-Monats-Vignette: ca. 28,20 EUR
  • Jahresvignette: ca. 93,80 EUR (gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres)

Für Motorräder sind die Preise etwas günstiger. Änderungen und aktuelle Preise entnehmen Sie bitte der offiziellen ASFINAG-Webseite.

Für Sondermautstrecken gelten gesonderte Tarife.

Was ist der Unterschied zwischen digitaler und physischer Vignette?

Die physische Vignette ist ein Klebeaufkleber, der an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird. Sie ist seit Jahrzehnten das traditionelle Mittel zum Nachweis der Mautzahlung.

Die digitale Vignette ist eine elektronische Variante, bei der das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert wird. Ein Aufkleber ist in diesem Fall nicht notwendig, die Kontrolle erfolgt per automatischer Kennzeichenerfassung.

Die digitale Vignette ist flexibler, da sie online gekauft werden kann und nicht mehr physisch am Fahrzeug angebracht werden muss.

Wie klebe ich die Vignette richtig auf?

Die physische Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Die empfohlene Position ist oben links hinter dem Rückspiegel oder rechts oben am Scheibenrand, gut sichtbar und ohne Beschädigungen oder Blasen.

Die Vignette darf nicht verdeckt sein, beispielsweise durch Tönungsfolien oder Fahrzeugteile, da sonst die Kontrolleure sie nicht erkennen können.

Was passiert, wenn ich keine Vignette habe?

Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße erwischt wird, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von mindestens 120 EUR rechnen. Zusätzlich können Bußgelder und weitere Kosten hinzukommen.

Die ASFINAG führt regelmäßige Kontrollen durch, auch mit automatischen Kennzeichenerfassungssystemen.

Fahrten ohne Vignette sind illegal und können den Versicherungsschutz des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Gilt die Vignette auf allen Straßen?

Die Vignette gilt ausschließlich für Autobahnen (Autobahnen-Kennzeichnung A) und Schnellstraßen (Schnellstraßen-Kennzeichnung S) in Österreich. Für Landstraßen oder innerstädtische Straßen ist keine Vignette erforderlich.

Bestimmte Strecken wie Tunnel, Brücken und Alpenpässe sind als Sondermautstrecken klassifiziert und müssen zusätzlich gesondert bezahlt werden.

Kann ich eine Vignette zurückgeben?

Eine Rückgabe oder Erstattung von Vignetten ist grundsätzlich nicht möglich. Die Vignette ist personenbezogen und an die Fahrzeugkategorie gebunden.

Bei technischen Problemen oder falschen Angaben bei digitalen Vignetten wenden Sie sich bitte an den ASFINAG Kundenservice für Lösungen.

Was tun bei Verlust der Vignette?

Bei der physischen Vignette gibt es keine Ersatzvignette bei Verlust. Sie müssen eine neue Vignette kaufen.

Bei der digitalen Vignette ist der Verlust nicht möglich, da die Mautzahlung an das Kennzeichen gebunden und elektronisch gespeichert ist.

Gilt meine ausländische Vignette in Österreich?

Nein, Vignetten aus anderen Ländern sind in Österreich nicht gültig. Für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist zwingend eine österreichische Vignette erforderlich.

Andersherum gelten österreichische Vignetten auch nicht in anderen Ländern.

Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Gültigkeit richtet sich nach dem gekauften Vignetten-Typ:

  • 10-Tages-Vignette: 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem gewählten Gültigkeitsbeginn
  • 2-Monats-Vignette: 2 aufeinanderfolgende Monate
  • Jahresvignette: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (14 Monate)

Die digitale Vignette ist ab dem angegebenen Datum gültig, physische Vignetten gelten ab dem Datum der Anbringung.

Was sind Sondermautstrecken?

Sondermautstrecken sind bestimmte Autobahnabschnitte, Tunnel oder Brücken, die nicht von der Vignette abgedeckt sind und eine zusätzliche Maut verlangen. Beispiele sind:

  • Brennerautobahn (A13)
  • Tauernautobahn (A10) mit Tauerntunnel
  • Arlbergtunnel (A14)
  • Felbertauernstraße (B108)

Die Maut wird meist als Streckenmaut an Mautstationen oder elektronisch erhoben und ist separat zu entrichten.

Weitere Informationen zu Sondermautstrecken finden Sie auf unserer Preisseite.

Glossar wichtiger Begriffe

Vignette
Eine offizielle Autobahnmautmarkierung oder ein digitaler Nachweis, der für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich ist.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft – das österreichische Unternehmen, das für die Verwaltung und den Ausbau der Autobahnen verantwortlich ist und die Vignetten ausgibt.
Sondermaut
Zusätzliche Mautgebühr für bestimmte Streckenabschnitte, Tunnel oder Brücken in Österreich, die nicht von der Vignette abgedeckt sind.
Jahresvignette
Vignette mit der längsten Gültigkeitsdauer (ca. 14 Monate), gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres.
Digitale Vignette
Elektronische Variante der Vignette, die an das Fahrzeugkennzeichen gebunden ist und ohne Aufkleber auf der Windschutzscheibe gilt.
Physische Vignette
Klebemarke, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird, als Nachweis der Entrichtung der Maut.
Ersatzmaut
Strafgebühr, die bei Verstoß gegen die Mautpflicht (z.B. Fahren ohne Vignette) erhoben wird.
Autobahnmaut
Gebühr für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, die über die Vignette erhoben wird.

Beschwerden und Kontakt zum ASFINAG Kundenservice

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Vignette haben, z.B. bei technischen Fehlern der digitalen Vignette, Verlust, falscher Berechnung oder allgemeine Beschwerden, wenden Sie sich bitte direkt an den ASFINAG Kundenservice.

Kontakt ASFINAG Kundenservice:
Telefon: +43 1 866 99 70
E-Mail: [email protected]
Anschrift: ASFINAG Maut Service GmbH, Kundencenter, 1020 Wien, Wagramer Straße 19

Bitte geben Sie in Ihrer Beschwerde immer folgende Daten an:

Beschwerden sollten möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 30 Tagen nach Vorfall, eingereicht werden, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

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