Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz, betrieben und verwaltet von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), umfasst über 2.200 Kilometer Straßen, auf denen eine Vignettenpflicht gilt. Die Vignette ist ein verpflichtendes Mautprodukt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und berechtigt zur Nutzung der meisten Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Dieses umfangreiche Netzwerk verbindet alle neun Bundesländer und ist essentiell für den Personen- und Güterverkehr quer durch Österreich. Die Vignette kann sowohl als digitale Vignette als auch als Klebevignette an der Windschutzscheibe erworben werden. Die Preise variieren je nach Gültigkeitsdauer, von 10-Tages-, 2-Monats- bis zur Jahresvignette.
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht, in welchen Bundesländern welche Autobahnen und Schnellstraßen mit Vignettenpflicht vorhanden sind, sowie wichtige Hinweise zu Ausnahmen, Zusatzgebühren und speziellen Regelungen.
Autobahnen und Schnellstraßen nach Bundesland
| Bundesland | Autobahnen (A) | Schnellstraßen (S) | Gesamtlänge (km) |
|---|---|---|---|
| Wien | A23 (Südosttangente Wien) | - | 10 |
| Niederösterreich | A1, A2, A22, A21, A4, A5 | S1, S33 | ca. 620 |
| Oberösterreich | A1, A8, A9 | S10, S37 | ca. 420 |
| Salzburg | A1, A10 | S3 | ca. 330 |
| Tirol | A12, A13 (Brenner Autobahn) | S16 | ca. 290 |
| Vorarlberg | A14 | - | ca. 80 |
| Kärnten | A2, A10 | S36 | ca. 250 |
| Steiermark | A2, A9, A10 | S35, S36 | ca. 480 |
| Burgenland | A3, A4 | - | ca. 120 |
Wichtige lokale Besonderheiten und Hinweise
- Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke zwischen Innsbruck und der italienischen Grenze ist nicht mit der normalen Vignette abgedeckt und erfordert eine separate Mautzahlung über eine elektronische Mauterhebung (GO-Box-System).
- Zusätzliche Tunnelgebühren: Einige Tunnel, darunter der Karawankentunnel (Grenzübergang Slowenien) und der Tauerntunnel, verlangen neben der Vignette eine Zusatzmaut.
- Straßen ohne Vignettenpflicht: Neben Autobahnen gibt es viele Bundes- und Landesstraßen, auf denen keine Vignette benötigt wird. Diese sind oft Alternativrouten, jedoch meist langsamer und weniger komfortabel.
- Grenzübergänge: Vignettenpflicht beginnt meist unmittelbar nach der Grenze, beachten Sie aber, dass für Transitstrecken in manchen Nachbarländern andere Regelungen gelten.
- Winterliche Einschränkungen: In der kalten Jahreszeit sind Schneekettenpflichten und Fahrverbote auf bestimmten Streckenabschnitten möglich, die nichts mit der Vignette zu tun haben, aber bei der Routenplanung zu berücksichtigen sind.
- Regelungen für LKW und schwere Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern eine GO-Box zur elektronischen Mauterfassung auf allen Autobahnen und Schnellstraßen.
- Motorräder: Für Motorräder ist eine gesonderte Motorradvignette erforderlich, die günstiger als die Pkw-Vignette ist.
- Elektrofahrzeuge: Seit 2021 gibt es für Elektroautos keine generelle Befreiung von der Vignettenpflicht mehr; auch diese Fahrzeuge müssen eine gültige Vignette besitzen.
Ausnahmen und besondere Fälle
- Die Vignette gilt nicht auf Park-and-Ride-Zufahrten, lokalen Zufahrtsstraßen oder innerhalb von Städten, z.B. in Wien oder Graz.
- Für Baustellenumfahrungen auf Autobahnen kann es temporär Ausnahmen geben, diese sind aber selten und meist klar ausgeschildert.
- Bestimmte kurze Tunnel oder Brücken, die keine Teil des ASFINAG-Netzes sind, verlangen keine Vignette, können aber eigene Gebühren erheben.
- Fahrten im Ausland: Die österreichische Vignette gilt nur für österreichisches Autobahnnetz, für Fahrten in Deutschland, Italien, Schweiz oder Slowenien gelten eigene Regelungen.
- Fehlende oder ungültige Vignette wird mit hohen Strafen geahndet (bis zu 120 Euro bei Kaufverweigerung vor Ort, bis zu 300 Euro Bußgeld).
- Digitale Vignetten sind seit einigen Jahren zulässig und bieten den Vorteil, dass sie an das Kennzeichen gebunden sind und nicht am Fahrzeug angebracht werden müssen.